Komplementär-medizin

Die Komplementärmedizin hat in der Schweiz eine lange Tradition. Mittlerweile wird sie nicht nur von Patientinnen und Patienten gesucht, sondern erfreut sich einer soliden politischen Anerkennung.

Komplementärmedizin und die Schweiz verbindet eine lange und enge Beziehung. Paracelsus, ein Philosoph, Arzt und bedeutender Reformator der Medizin aus der Renaissance-Zeit kam in Einsiedeln/SZ zur Welt und wirkte lange in Basel. Die erste anthroposophische Klinik der Welt wurde in Arlesheim/BL im Jahr 1921 gegründet (Ita Wegman Klinik). Unter den namhaften und berühmten Homöopathen findet man einige Schweizer wie z.B. Pierre Schmidt. Die breite Popularität von Heilkräutern verdanken wir u.a. zwei Schweizer Pionieren auf dem Gebiet der Pflanzenheilkunde: Alfred Vogel und Kräuterpfarrer Johann Künzle.


Es wundert daher nicht, dass die Idee einer natürlichen, biologischen Behandlung in der Schweizer Bevölkerung stark verwurzelt ist. Diese Anerkennung und Akzeptanz für komplementärmedizinische Methoden kam eindeutig bei der Volksabstimmung «Ja zur Komplementärmedizin» vom 17. Mai 2009 zum Ausdruck. Die Berücksichtigung von der Komplementärmedizin wurde in der Schweizer Verfassung bestätigt. Den praktischen Schritt in der Verwirklichung dieser Idee stellte die Aufnahme von fünf Methoden der Komplementärmedizin seit Januar 2012 in die Grundversicherung dar.

Welche Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen?
Die fünf oben erwähnten Methoden der Komplementärmedizin (Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und Traditionelle Chinesische Medizin) werden von den Grundversicherungen übernommen, wenn der ausführende Arzt eine entsprechende Zulassung (Fähigkeitsausweis) besitzt.

Die Aeskulap Praxis verfügt über folgende Fähigkeitsausweise für Komplementärmedizin:

Viele phytotherapeutische und anthroposophische Mittel (Heilpflanzen) haben aufgrund der wissenschaftlichen Evidenz eine offizielle Zulassung und werden ebenfalls von der Grundversicherung rückerstattet.
Andere Methoden der Komplementärmedizin wie z.B. Ozon-Behandlungen, Infusionen, Spurenelemente, Vitamine oder Probiotica werden nicht aus der Grundversicherung vergütet. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für Komplementärmedizin ist daher sinnvoll und ratsam, da die Zusatzversicherung einen Teil dieser Kosten für die Behandlung mit natürlichen Methoden abdeckt. Welcher Teil übernommen wird, hängt von der Art der Police und der Krankenkasse ab.

Sendung SRF Gesundheit Sprechstunde 25. September 2010 – Thema «Komplementärmedizin»

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